Klage möglich?
Allerdings dürfte es Apple nach einem Bericht des Wired Magazine schwer haben, rechtlich gegen den Klon-Hersteller Psystar vorzugehen. Denn, wie ein ehemaliger Patent-Anwalt Apples es ausdrückt, verstoße Psystar in diesem Fall nicht gegen Patente, sondern lediglich gegen die Endkundenlizenzbestimmungen (EULA) Apples. Der Verstoß gegen die EULA sei nicht mit einer Patentrechtsverletzung vergleichbar. Den maximalen Schaden, den Apple erwirken könnte, wäre den OEM-Preis des Betriebssystems "Leopard" einzuklagen.
Nicht rechtlich, sondern technisch
Laut dem Anwalt sei ein Verstsoß gegen die EULA technisch gesehen nicht illegal, weshalb ein rechtliches Vorgehen recht mühsam werden könnte.
Allerdings stünde Apple eine weit effizientere Methode zur Verfügung, Klon-Produzenten abzuschrecken. Mit regelmäßigen Systemupdates könnte man die Kompatibilität zur immer aktuellen Mac OS X Version verhindern. Den "Klonern" stünde damit ein ewiges Katz und Maus-Spiel bevor.
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